Hintergrundinformationen zum Dokumentarfilm “9 Meister”
Katholische Kirche
Aus Wikipedia: Die römisch-katholische Kirche, Selbstbezeichnung katholische Kirche (griech. καθολικός katholikos‚ allgemein, über alles beziehungsweise alle herabkommend, allgemeingültig‘), ist die größte Kirche innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen eigenen Rechts mit eigenem Ritus, darunter die nach Mitgliederzahl größte lateinische Kirche und die katholischen Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche alle sieben Sakramente einschließlich des Weiheamtes, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des römischen Bischofs über die Gesamtkirche. Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,214 Milliarden Mitglieder an. Sie wird vom Papst geleitet. Seit dem 13. März 2013 ist dies Papst Franziskus. Das Konklave 2013 wählte an diesem Tag den bisherigen Erzbischof von Buenos Aires und Primas von Argentinien, Kardinal Jorge Mario Bergoglio, zum Nachfolger des zurückgetretenen deutschen Papstes Benedikt XVI..
Zur Bezeichnung
Der Begriff „römisch-katholische Kirche“ entstand im Gefolge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, lehnt sie diese Bezeichnung ab. Gleichwohl weisen Dokumente im ökumenischen Dialog wohl aus Vereinfachungsgründen bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch“ auf. Schließlich weist die Kirche durch die herausragende Stellung des Papstes in Rom ein „römisches“ Element auf. In der Regel bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit „katholische Kirche“ odertheologisch ausführlich als „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Die Bezeichnung „lateinische Kirche“ bezieht sich auf die katholische Kirche des Abendlandes („Westkirche“) im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen. Daneben wird die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für „lateinische Kirche“ in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen Ostkirchen – entsprechend „griechisch-katholische Kirchen“, „syrisch-katholische Kirche“ und so weiter – verwandt; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich „römisch“ auf den Ritus und gemeint ist nur die lateinische (westliche) Teilkirche. Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ in der Regel synonym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung „katholisch“ namensrechtlich geschützt und darf ohne unterscheidenden Zusatz als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.
Die katholische Kirche versteht sich theologisch als die katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, das heißt universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann. Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als „katholisch“ verstehen, sei es, dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“. Im altkirchlichen Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung katholikos immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle Sakramentsgemeinschaft ein.
Gründung
Die römisch-katholische Kirche beruft sich traditionell auf die Gründung durch Jesus Christus selbst, insbesondere auf das sogenannte „Felsenwort“ an den Apostel Petrus (Mt 16,18–19 EU). Ob historisch tatsächlich von einem eigentlichen Kirchengründungsakt Jesu Christi ausgegangen werden kann, ist auch unter römisch-katholischen Theologen umstritten. Meist wird in heutiger Ekklesiologie ein Zusammenwirken von vorösterlichen Wurzeln (Jesu endzeitliche Sammlung des Gottesvolkes), einem österlichen Impuls (Kirche als Gemeinschaft derer, die dem auferstandenen Jesus Christus nachfolgen) und pfingstlicher Geistgabe (Kirche als Gemeinschaft, in der der Heilige Geist gegenwärtig ist) als Ursprung der Kirche angesehen. Um die Jahre 30 bis 33 wird daher von der Entstehung der ersten Gemeinden, also der Urkirche, ausgegangen. Die römisch-katholische Kirche betrachtet sich mit dieser Urkirche in ununterbrochener Kontinuität stehend und nimmt auch die direkte Gründung durch Jesus Christus in Anspruch. Sie sieht diesen Zusammenhang institutionell, insofern die christliche Gemeinde von Rom traditionell als Gründung des Apostels Petrus angesehen wird, und der Papst als Bischof von Rom direkter Nachfolger Petri ist. Das Selbstverständnis als mit der Urkirche in ununterbrochener Tradition stehend ist keine römisch-katholische Besonderheit, auch andere christliche Konfessionen berufen sich auf diese Tradition. Inwiefern dieses Selbstverständnis berechtigt ist oder nicht, war lange Zeit Gegenstand polemischer Kontroversen unter den Konfessionen und ist heute ein wesentlicher Punkt des ökumenischen Dialogs.
Geschichtliche Herleitung der Struktur
In der Urkirche gab es ursprünglich mehrere Modelle der Gemeindeleitung: die Leitung durch einen Kreis der Ältesten (Presbyterverfassung, Jerusalem), die Betreuung durch Wanderprediger (Syrien) und die funktionale Gemeindeleitung (paulinische Gemeinden). Die Gemeindeleitung oblag ab ca. 80 n. Chr. den Bischöfen (von griech. ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“), wobei es sich anfangs um ein Kollektivorgan handelte, der Monepiskopat setzte sich erst ab dem zweiten Jahrhundert durch. Das heute bekannte dreigliedrige System mit dem Bischof an der Spitze, den Priestern und den Diakonen als seinen Unterstützern bildete sich vom Ende des ersten bis zum zweiten Jahrhundert aus. Der Bereich eines Bischofs heißt im Westen Bistum oder Diözese (von griech. διοίκησις „Verwaltung“), dabei übernahm die Kirche die im Römischen Reich damals üblichen Bezeichnungen für territoriale Gliederungen. In den ersten drei Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, ihr Vorsteher heißt Metropolit. Der Sitz eines Metropoliten ist die Metropole (von griech. Μητρόπολις „Mutterstadt“). Heute haben die Metropoliten der römisch-katholischen Kirche in der Regel den Rang eines Erzbischofs inne und stehen als Metropolitanerzbischof einem Erzbistum vor. Sie führen den Vorsitz in regionalen Bischofskonferenzen (z. B. die Freisinger Bischofskonferenz) und haben weitergehende Befugnisse auch über die dem Erzbistum untergeordneten Suffraganbistümer. Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten“ Metropoliten von Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem zu Patriarchen. Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich im großen Morgenländischen Schisma von der östlichen (orthodoxen) trennte. Das Patriarchat von Rom (oder: des Abendlandes, des Okzidents, der Westkirche) war das einzige westliche der fünf ursprünglichen altkirchlichen Patriarchate. Die übrigen bilden die altkirchlichen orthodoxen Patriarchate. Innerhalb der lateinischen Kirche gibt es zurzeit vier Patriarchen. Drei von ihnen stehen Diözesen mit Patriarchalsitz vor, einer steht als Erzbischof einem Erzbistum vor (vgl. ausführlich römisch-katholische Patriarchate).
Von den Patriarchen des Lateinischen Ritus (außer Jerusalem) sind die Patriarchen der mit Rom unierten Kirchen der östlichen Riten zu unterscheiden, die als Oberhaupt ihrer Kirchen eigenen Rechts (sui iuris) über die Ehrenrechte hinausgehende Vollmachten besitzen (eigene Jurisdiktion). Eine gleiche Stellung wie die Patriarchen – bis auf den Ehrenvorrang – haben die Großerzbischöfe als Oberhäupter einiger unierter Kirchen. Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher wie etwa in Siebenbürgen und der Ukraine. Bis auf die syrisch-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oderorientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen, deren byzantinischer Ritus auf die griechische Kultur des antiken Oströmischen Reiches zurückgeht, „griechisch-katholisch“.
Gliederung in Teilkirchen eigenen Rechts
Die katholische Kirche besteht aus 23 Teilkirchen eigenen Rechts (eigener Ritus), deren weitaus größte die Lateinische ist. Die übrigen 22 Teilkirchen erstrecken sich auf die anderen Ritenfamilien; es sind andere Kirchen oder deren Teile, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten haben. Die Maroniten besitzen einen eigenständigen Ritus und sind als Ganze mit Rom uniert. Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit abweichender Jurisdiktion.
Volk Gottes
Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnete die Gemeinschaft der Glaubenden in der Kirche als das Volk Gottes. In diese Gemeinschaft wird man durch die Taufe aufgenommen, die nach Lehre der Kirche dem Täufling ein unauslöschliches Siegel einprägt. Jeder Katholik hat durch Taufe und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat). Ungeachtet des besonderen Dienstes einiger Mitglieder der Kirche als Lehrer oder Hirten erkennt das Konzil eine „wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Der Unterschied, den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine Verbundenheit ein, da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind.“ Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt mit seinem Primatsanspruch angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus (Mt 16,18–19 EU) auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Die katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert; unter „Hierarchie“ versteht man dabei die feste Struktur, gemäß der die Kirche durch geweihte Amtsträger geführt wird. In der katholischen Kirche ist das Weihesakrament den Männern vorbehalten (vgl. auch Frauenordination). Der Ortsbischof, der als örtlich verantwortlicher Teil der Hierarchie in den Ostkirchen denn auch „Hierarch“ heißt, hat dabei für seinen Bereich die Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt. An allen drei Gewalten sind Kleriker sowie in eingeschränktem Maße besonders beauftragte Laien beteiligt.
Die höchste Autorität in der Weltkirche hat sowohl der Papst als auch das Bischofskollegium in Einheit mit dem Papst. Der Papst ist Haupt des Bischofskollegiums und übt höchste, volle, unmittelbare und universale Jurisdiktion über die ganze Kirche aus. In seiner Rechtsausübung ist er nicht beschränkt (can. 331 CIC). Diese Gewalt wird auch alsPrimatialgewalt bezeichnet. Der Papst wird in seinen Aufgaben von der Bischofssynode und dem Kardinalskollegiumberaten. Daneben existiert die Kurie als maßgebliches Organ für die Regierung der Kirche. Der Sitz des Papstes, manchmal auch in Einheit mit der Kurie, wird als Heiliger Stuhl bezeichnet; unter dieser Bezeichnung agiert der Papst als Völkerrechtssubjekt. Üblicherweise residiert der Papst in der Vatikanstadt, die Eigenstaatlichkeit besitzt.
Das Kollegium aller Bischöfe ist Rechtssubjekt. Nach neuerem Kirchenrecht ist es immer, also nicht nur während eines ökumenischen Konzils, Träger von Leitungsgewalt. Das Zweite Vatikanische Konzil und der CIC von 1983 schreiben dem Bischofskollegium höchste und volle Gewalt im Hinblick auf die ganze Kirche zu, die es gemeinsam mit dem Papst als dem Haupt des Bischofskollegiums ausübt. Eine Ausübung der Gewalt gegen den Papst ist dagegen nicht möglich. Das Ökumenische Konzil ist eine Versammlung, auf der das Bischofskollegium seine Gewalt über die ganze Kirche in feierlicher Weise ausübt (can. 337 CIC). Ökumenische Konzilien müssen vom Papst einberufen werden, der das Präsidialrecht ausübt. Zudem brauchen die Beschlüsse die Zustimmung des Papstes, um gültig zu sein. Teilnahmeberechtigt sind in ordentlicher Weise alle, die die Bischofsweihe empfangen haben. Daneben sind in außerordentlicher Weise teilnahmeberechtigt jene, die von der höchsten Autorität zum Konzil berufen werden. Die Berechtigung verpflichtet gleichzeitig zur Teilnahme. Die höchste und volle Gewalt des Bischofskollegiums kommt nach can. 337 § 2 CIC auch durch kollegiale Beschlussfassung der an ihrem Ort verbliebenen Bischöfe zum Ausdruck („Fernkonzil“). Hier sind die Beschlüsse nur wirksam, wenn sie anschließend vom Papst promulgiert wurden. Im Gegensatz zum Ökumenischen Konzil ist jedoch keine Initiative des Papstes notwendig.
Unterhalb der höchsten Autorität der Weltkirche sind Teilkirchenverbände die im Verfassungsrecht der Kirche vorgesehenen Zusammenschlüsse von Teilkirchen (v. a. Diözesen). Sie dienen als Ausdruck der Communio Ecclesiarum dem Verhältnis von Gesamtkirche und Teilkirche. Das Kirchenrecht behandelt unter den Kanones 432 bis 434 nur die Kirchenprovinz und die Kirchenregion, da nur diese Einrichtungen Rechtspersönlichkeit besitzen. Darüber steht jedoch die Bischofskonferenz, deren Gebiet jedoch nicht über Rechtspersönlichkeit verfügt. Die Bischofskonferenz ist eine ständige Einrichtung der Bischöfe einer Nation, in der diese besondere Aufgaben gemeinsam beraten und beschließen. Für diese Ebene der Kirchenverfassung ist zudem die Einberufung eines Plenarkonzils möglich. Die Orientalischen Teilkirchen verfügen nicht über eine solche Einrichtung. Die Kirchenregion ist eine mögliche Zwischengliederung zwischen dem Gebiet einer Bischofskonferenz und einer Kirchenprovinz (can. 433 § 1 CIC). Auch diese Form ist im Recht der orientalischen Teilkirchen nicht vorgesehen. Die Kirchenprovinz ist ein mehrere Teilkirchen umfassender Verband, dem ein Metropolit vorsteht. Auf der Ebene einer Kirchenprovinz kann ein Provinzialkonzil einberufen werden. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Teilkirchen in Kirchenprovinzen zusammengefasst. Rechtlich fassbare Befugnisse über die Teilkirchen besitzt der Metropolit jedoch nur in sehr eingeschränkter Weise.
Teilkirchen sind vor allem die Diözesen, aber auch deren Ersatzformen wie die Gebietsprälatur, die Territorialabtei, das Apostolische Vikariat, dieApostolische Präfektur und die Apostolische Administratur. Daneben kann es personal umschriebene Teilkirchen – sogenannte Personalprälaturen – geben, gegenwärtig das Opus Dei, die Militärordinariate und die Ap. Personaladministration in Campos. Jeder Diözese steht ein Bischof vor, der als solcher Nachfolger der Apostel ist. Ihm kommt über seine Teilkirche die ganze Gewalt zu, mit Ausnahme dessen, was von der höchsten kirchlichen Autorität einer übergeordneten Instanz zugewiesen wurde. Die Amtsgewalt der Bischöfe leitet sich nach can. 381 § 1 nicht vom Papst ab, die Bischöfe sind also keineswegs bloß „örtliche Vertreter des Papstes“, sondern eigenberechtigte Leiter ihrer Teilkirche. Die bischöflichen Leiter einer Diözese werden präzisierend als Diözesanbischöfe bezeichnet, im Unterschied zu all jenen, die nur die Bischofsweiheempfangen haben, nicht aber eine Diözese leiten. Diese werden als Titularbischöfe bezeichnet und erhalten eine untergegangene Diözese alsTitularbistum. Den Diözesanbischöfen rechtlich gleichgestellt ist jeder andere ordentliche Vorsteher einer Teilkirche, also alle Territorialäbte und -prälaten, Apostolische Vikare, Apostolische Präfekten und Apostolische Administratoren. Im Unterschied zu Bischöfen leiten letztere aber ihre Gewalt aus der päpstlichen Ermächtigung ab und könnten somit tatsächlich als dessen örtliche Vertreter bezeichnet werden.
Jede Teilkirche muss in Pfarreien untergliedert sein (can. 374 § 1 CIC). Ihr ist ein Priester als Pfarrer zuzuordnen. Neben territorial abgegrenzten Pfarreien gibt es in begrenzter Form auch Personalpfarreien, so etwa die Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. Hinzu kommt die Kategorialseelsorge, also die Tätigkeit in Krankenhäusern, Schulen, Militärseelsorge, Jugendarbeit, Gefängnissen, Kurseelsorge. Auch die katholischen Hochschulgemeindensind hier zu nennen. Ein Verband von Pfarreien kann zu einem Dekanat zusammengefasst sein, dessen Vorsteher Dechant (auch: Dekan, Erzpriester) heißt. Der Dechant ist meistens ein Pfarrer des Dekanats, kirchenrechtlich muss er nur Priester sein. Er wird in der Regel durch den Ortsbischof und auf Zeit ernannt. Für alle drei Weihestufen des Klerus – Bischof, Priester und Diakon – ist in der lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet der Ständige Diakonat, der nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wiedereingeführt wurde. Eine Heirat ist jedoch nur vor der Weihe zum Ständigen Diakon möglich. In den unierten Kirchen gelten zum Teil andere Regelungen. Für das Bischofsamt wird der Zölibat verlangt, so dass Bischöfe zumeist dem Mönchsstand entstammen.
Kirchliche Vereinigungen
Das Kirchenrecht erkennt verschiedene Formen des geweihten Lebens an, neben den Instituten des geweihten Lebens auch Eremiten oder Anachoreten (CIC, Can. 603) und geweihte Jungfrauen (Can. 604). Abgesehen von Priestermönchen gehören die Mitglieder der verschiedenen Formen des geweihten Lebens nicht der Hierarchie an und werden nicht von der Kirche finanziell unterhalten. Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche Laiengemeinschaften, die vom Päpstlichen Rat für die Laien betreut werden. Hierzu zählen vor allem die zahlreichen geistlichen Gemeinschaften. Ebenso finden sich zahlreiche Jugendverbände; in Deutschland sind die meisten davon im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) organisiert.
Glaubensinhalte
Das Zweite Vatikanische Konzil hat betont, dass die kirchlichen Glaubensinhalte von unterschiedlichem Gewicht sind: „Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder Hierarchie der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.“ Dreifaltigkeit: Gott ist in drei Personen einer: Jesus Christus ist als Sohn Gottes eines Wesens mit Gott, dem Vater und Schöpfer der Welt, und wird mit ihm zusammen und dem Heiligen Geist als ein Gott angebetet und verherrlicht (siehe Menschwerdung Gottes). Durch den Tod am Kreuz und seineAuferstehung hat die zweite göttliche Person, der Sohn Gottes, die Sünden der Welt auf sich genommen und den Weg der Erlösung aus Sünde undTod für alle Menschen geöffnet. Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein (Erlösungshandeln); sein Wirken ist gemäß der Theodizee-Frage jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar. Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter („die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift“), aber nicht einziger Teil die Bibel ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Die apostolische Sukzession ist der Garant für die Apostolizität der Kirche sowie für die Bewahrung der Tradition. Sie besagt, dass die Bischöfe durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen in der Nachfolge der Apostel stehen.
Sakramente:
Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Beichte, Krankensalbung, Weihesakrament undEhe. Mit Ausnahme der Taufe, die in Todesgefahr von jedem Menschen, der beabsichtigt, das zu tun, was die Kirche tut, gespendet werden kann, können die Sakramente nur in der und durch die Kirche vermittelt werden. Endgericht und Leben nach dem Tod (Eschatologie): Die katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die nach dem Maß der Gaben verwirklichten guten Werke sein. Die Erlösten empfangen ewiges Leben in Gottesnähe („Schau“ Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Jedem Menschen droht bei der Abkehr von Gott die ewige Verdammnis in der Hölle. Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ihr Leben auf Christus hin geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Unter den Heiligen dient besonders die Gottesmutter Maria als Vorbild, sie wird unter anderem als „Urbild der Kirche“ verehrt. Die Heiligen gelten als Fürsprecher bei Gott, da man davon ausgeht, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Die Prozesse der Selig- undHeiligsprechung der katholischen Kirche sind sehr umfangreich und können mehrere Jahrzehnte dauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Christus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsortegründen. In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Fegefeuers (Purgatorium) befinden, soll hiermit geholfen werden. Auch Ablassgewinnung, nicht nur für die Verstorbenen, gehört deshalb zur religiösen Praxis.
Morallehre / Kritik
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und manchmal Begründung für Abspaltungen der Montanisten, Novatianisten, Donatisten, Katharer und Waldenser. Heute entzündet sich die Kirchenkritikmeist an zu hohen und schwierigen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel in Bezug auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente Auslegung der Bibel in Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung dessen, was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird. Im Rahmen des Bekanntwerdens von Missbrauchsfällen in römisch-katholischen Einrichtungen nahm diese Kritik zu. Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Gerechtigkeit, Treue,Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten. Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit. Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, künstliche Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität ausgesprochen. Noch größere Bedeutung kommt dem Lebensschutz zu, weshalb Abtreibung, Sterbehilfe, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt werden. Einige Dogmen und Doktrinen der Kirche sind aber auch innerkirchlich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen, sondern dessen letzter und höchster Ausdruck seien.
Kirchengebote
Die Kirche lehrt die Weisungen der Kirche (Kirchengebote), um das Verhältnis des Gläubigen zur Gemeinschaft der Kirche zu regeln. Die fünf Kirchengebote umfassen den Besuch der sonntäglichen Messfeier, den regelmäßigen Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie, dasFasten am Freitag und die (materielle) Unterstützung der Kirchengemeinde.
Ökumene
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stand die römisch-katholische Kirche der entstehenden ökumenischen Bewegung ablehnend gegenüber, so etwa in der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahr 1928. Kirchliche Einheit wurde im Sinne einer Rückkehr-Ökumene als Konversion der anderskonfessionellen Menschen zur römisch-katholischen Mutterkirche verstanden. Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gab es sowohl Bestrebungen, diese Haltung weiter zu stärken − so etwa die Enzyklika Mystici corporis von Papst Pius XII. aus dem Jahr 1943 –, als auch Tendenzen zur ökumenischen Öffnung. Mit der Errichtung des Sekretariates zur Förderung der Einheit der Christen und der Berufung von Augustin Kardinal Bea zu dessen Präsidenten erreichte Papst Johannes XXIII., dass das ökumenische Anliegen auf dem Vatikanum II zu einem wichtigen Thema wurde. Das Ökumenismusdekret Unitatis redintegratio des Konzils bildet eine Abkehr von der Rückkehr-Ökumene und schafft die Grundlage für eine Beteiligung der römisch-katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung. Heute wird die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften gesucht und gepflegt, insbesondere mit den östlich-orthodoxen Kirchen, den anglikanischen und alt-katholischen Kirchen sowie den evangelischen Kirchen und Gemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche ist zwar nicht Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), seit 1965 gibt es aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Außerdem arbeitet sie in der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung als Vollmitglied mit und steht der Kommission für Weltmission und Evangelisation beratend zur Seite. Auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene ist die römisch-katholische Kirche Mitglied in zahlreichen ökumenischen Organisationen. Die katholische Kirche setzt auf den Dialog mit anderen Religionen, wie weltweite religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikans zurückgehen.
Divergenzen im Eucharistieverständnis
Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere Eucharistieverständnisses ist die römisch-katholische Kirche gegen Interzelebration und Interkommunion (siehe auch: Lima-Erklärung des ÖRK und Transsubstantiation). Nach katholischer Lehre ist im gewandelten Brot und Wein Jesus Christus mit seinem Leib und Blut wahrhaft gegenwärtig. Diese Auffassung vertreten in unterschiedlicher Ausprägung Orthodoxe, Anglikaner,Altkatholiken, Lutheraner, Methodisten und Neuapostolen (Neuapostolische Kirche). Die Reformierten lehnen die Realpräsenz ab und sehen im Abendmahl ausschließlich einen symbolischen Erinnerungsakt. Während sich einige dieser Kirchen trotz dieser unterschiedlichen Auffassungen gegenseitig zum Abendmahl einladen beziehungsweise die Eucharistie an alle Getauften, die an seine Gegenwart in den konsekrierten Gaben glauben, austeilen, verpflichtet die römisch-katholische Kirche ihre Mitglieder dazu, die Eucharistie nur innerhalb der eigenen Kirche zu empfangen und erlaubt den Kommunionsempfang von Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter besonderen Umständen. Bei bestehender Lebensgefahr darf ein katholischer Priester die Sterbesakramente Mitgliedern anderer Denominationen spenden. Orthodoxen Gläubigen dürfen hingegen die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung stets gespendet werden, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind. 2004 hob PapstJohannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia noch einmal die Bedeutung der Eucharistie als zentrales Glaubensgeheimnis der römisch-katholischen Kirche und für die mit ihr in Glaubens-, Gebets- und Sakramentengemeinschaft stehenden katholischen Kirchen hervor und rief dazu auf, jedem Missbrauch vorzubeugen. Weltweit gab es 2011 1,214 Milliarden römisch-katholische Christen in 2.945 Diözesen. Der Zuwachs von 2010 auf 2011 betrug 1,5 Prozent, wodurch die katholische Kirche etwas schneller gewachsen ist als die Weltbevölkerung. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung beträgt 17,5 Prozent. 48,8% aller Katholiken sind Amerikaner (Vergleich: 13,6% der Weltbevölkerung); 23,5% sind Europäer (Weltbevölkerung: 10,5%); 10,9% sind Asiaten (Weltbevölkerung: 61%); 16% sind Afrikaner (Weltbevölkerung: 15,4%); 0,8% sind Ozeanier (Weltbevölkerung: 0,5%). 2011 gab es in der katholischen Kirche 5.132 Bischöfe und 413.418 rdens- und Diözesanpriester. Die Zahl der Studenten in den Diözesan- oder Ordensseminaren betrug 2009 117.978. Der Anteil am Weltpriestertum betrug in Europa im Jahr 2008 rund 47,1 Prozent der Priester, in Amerika 30 Prozent, in Asien 13,2 Prozent, in Afrika 8,7 Prozent und in Ozeanien 1,2 Prozent. Die katholische Kirche ist zudem mit etwa 1,2 Millionen Angestellten einer der größten Arbeitgeber weltweit.
Literatur
- Winfried Aymans: Artikel Kirche VI. Kirchenrechtlich; in: LThK3 5, Sp. 1478–1479; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
- Constitutio Dogmatica de Ecclesia / Dogmatische Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium); Text lateinisch-deutsch und Kommentar von Gérard Philips, Aloys Grillmeier, Karl Rahner, Herbert Vorgrimler, Ferdinand Klostermann, Friedrich Wulf und Otto Semmelroth; in: LThK2 12, S. 137–347; Freiburg, Basel, Wien: Herder, 1966 (=1986; ISBN 3-451-20756-7.)
- Constitutio Dogmatica de Ecclesia (Lumen Gentium); in: Acta Apostolicae Sedis 57 (1965), S. 5–75.
- Joachim Drumm, Walter Kasper: Artikel Kirche II. Theologie- und dogmengeschichtlich; in: LThK3 5, Sp. 1458–1466; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
- Walter Kasper: Artikel Kirche III. Systematisch-theologisch; in: LThK3 5, Sp. 1466–1474; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
- Medard Kehl: Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie; Würzburg 2001; ISBN 3-429-01454-9.
- Hans Küng: Kleine Geschichte der katholischen Kirche, Berlin 2002; ISBN 3-442-76039-9.
- Edward Norman: Geschichte der katholischen Kirche. Von den Anfängen bis heute, Stuttgart 2007; ISBN 978-3-8062-2077-3.
- Andreas Sommeregger: Soft Power und Religion. Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011; ISBN 978-3-531-18421-0
Text aus: Wikipdedia, Katholische Kirche